Besondere Leistungen

Besondere Leistungen zur Optimierung Ihrer Praxis

Für eine erfolgreiche Unternehmensführung ist die Kenntnis der betriebswirtschaftlichen Kennziffern entscheidend. Damit Sie nicht im Nebel stochern, bietet Ihnen ETL ADVSION mit leicht verständlichen Auswertungen alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Einen ersten Eindruck können Sie sich unten durch Klick auf die Beispielansicht verschaffen.

Unsere branchenspezifischen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
Wir erstellen Ihre Buchhaltung nicht nur, weil das Finanzamt es so vorschreibt, sondern damit Sie sich monatlich über die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens informieren können. Deswegen sind die Auswertungen, die wir für Sie erstellen, keine Zahlenfriedhöfe, sondern auf Sie und Ihre Bedürfnisse abgestimmt. 

Für gewerbliche Unternehmen und für jede Branche im Gesundheitsbereich werden unterschiedliche Auswertungen erstellt – so können Sie sich leicht zurechtfinden und sich mit wenigen Blicken einen Überblick über Ihr Unternehmen verschaffen.

Jede Auswertung, die unsere Kanzlei verlässt, wird von einem Steuerberater kontrolliert. Wir sind somit immer über Ihr Unternehmen informiert. Die regelmäßige Besprechung der BWA gehört dabei zu unserem Service für Sie.

Berechnung des Mindesthonorars

Sie wollten schon immer wissen, wie viel Sie umsetzen müssen, um die Kostenbereiche Praxis & Privat insgesamt bezahlen zu können. Diese Zahlen liefern wie Ihnen pro Jahr, Monat, Tag und Stunde als Verrechnungssatz inkl. darauf entfallenden Steuern. Wir und Sie können mit diesem Instrument leicht feststellen, ob Sie über Ihren Verhältnissen oder in der Regel wirtschaftlich sinnvoller darunter leben. Bei Überentnahmen erhalten Sie von uns postwendend einen deutlich sichtbaren Hinweis mit entsprechenden Optimierungsvorschlägen.

Wir sind somit als Ihr Steuerberater auch Ihr „Sicherheitsfallschirm“.

Steuerrücklagenberechnung

Es ist immer sehr ärgerlich, wenn Sie von Ihrem Berater im Dezember des Folgejahres erfahren, welche Steuernachzahlungen Sie dann für das Vorjahr und das laufende Jahr erwartet. Da Sie als Arztunternehmer die Steuern in der Selbstverwaltung (im Gegensatz zu Arbeitnehmern) zu managen haben, ist für die finanzielle Disposition eine präventive Berechnung Ihrer Steuernachzahlungen unabdingbar.

Wir helfen und unterstützen Sie dabei mit unseren unterjährigen Steuerrücklageberechnungen. Ihre Gewinne werden dabei für das aktuelle Kalenderjahr hochgerechnet. Mit den übrigen Daten zu Ihrem sonstigen Einkommen und steuerrelevanten Ausgaben wird die voraussichtliche Steuer berechnet und mit den aktuellen Vorauszahlungen verglichen.

Die daraus resultierenden voraussichtlichen Nachzahlungen des laufenden Jahres werden Ihnen mit der BWA geliefert und selbstverständlich besprochen. Überfallartige bis existenzbedrohende Nachzahlungen wird es nicht mehr geben. Bei sich abzeichnenden Erstattungen können eventuell auch die restlichen Vorauszahlungen des Jahres verringert werden.

Mit diesen Informationen können Sie ruhig schlafen.